Taxischein Voraussetzungen in Hamburg
Um als Taxifahrer in Hamburg tätig zu werden, benötigen Sie zunächst einen Personenbeförderungsschein, auch Taxischein oder P-Schein genannt.
Voraussetzungen für den Taxischein:
- Das Mindestalter beträgt 21 Jahre
- Besitz eines EU Führerscheins Klasse B (ehemals Klasse 3) und 2 Jahre Fahrpraxis (innerhalb der letzten 5 Jahre)
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes
- Ein positives medizinisches Eignungsgutachten
- Keine schwerwiegenden Vorstrafen im polizeilichen Führungszeugnis
- Gute Deutschkenntnisse sowie gute Ortskenntnisse im Fahrgebiet Hamburg
Taxischein (Personenbeförderungsschein) beantragen
Der Taxischein wird bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt.
In Hamburg ist dies die LBV (Landesbetrieb Verkehr) . Die Führerscheinstelle fordert bei Beantragung des Taxischeins die Auskunft aus dem Verkehrszentralregister an.
Zusammen mit dem Antrag müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Ein gültiger EU Führerschein (Plastikkarte)
- Ein arbeitsmedizinisches Gutachten
- 2 Passfotos
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Auszug aus dem Bundeszentralregister (polizeiliches Führungszeugnis); erhältlich bei der zuständigen Meldebehörde, Kostenpunkt 12,- €
Kosten für die Beantragung des Taxischeins: 55,60 €
Medizinisches Eignungsgutachten
Ein medizinisches Eignungsgutachten ist erforderlich, um die körperliche und geistige Eignung sowie ausreichend gutes Sehvermögen festzustellen. Unsere Empfehlung für diese Untersuchung ist:
Arbeits- und Verkehrsmedizinische Untersuchungen
- Amtlich anerkannte Sehteststelle -
Dr. med G. Bandomer
Mühlenkamp 32
22303 Hamburg
Telefon (040) 27806347
Homepage von Dr. Bandomer mit weiteren Infos
Kosten für diese Untersuchung: 98,- €
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