In 3 Schritten zum Taxischein in Hamburg

Schritt 1

Taxischein Voraussetzungen in Hamburg

Um als Taxifahrer in Hamburg tätig zu werden, benötigen Sie zunächst einen Personenbeförderungsschein, auch Taxischein oder P-Schein genannt.

Voraussetzungen für den Taxischein:

  • Das Mindestalter beträgt 21 Jahre
  • Besitz eines EU Führerscheins Klasse B (ehemals Klasse 3) und 2 Jahre Fahrpraxis (innerhalb der letzten 5 Jahre)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes
  • Ein positives medizinisches Eignungsgutachten
  • Keine schwerwiegenden Vorstrafen im polizeilichen Führungszeugnis
  • Gute Deutschkenntnisse sowie gute Ortskenntnisse im Fahrgebiet Hamburg

Taxischein (Personenbeförderungsschein) beantragen

Der Taxischein wird bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt.

In Hamburg ist dies die LBV (Landesbetrieb Verkehr) . Die Führerscheinstelle fordert bei Beantragung des Taxischeins die Auskunft aus dem Verkehrszentralregister an.

Zusammen mit dem Antrag müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Ein gültiger EU Führerschein (Plastikkarte)
  • Ein arbeitsmedizinisches Gutachten
  • 2 Passfotos
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Auszug aus dem Bundeszentralregister (polizeiliches Führungszeugnis); erhältlich bei der zuständigen Meldebehörde, Kostenpunkt 12,- €
Kosten für die Beantragung des Taxischeins: 55,60 €

Medizinisches Eignungsgutachten

Ein medizinisches Eignungsgutachten ist erforderlich, um die körperliche und geistige Eignung sowie ausreichend gutes Sehvermögen festzustellen. Unsere Empfehlung für diese Untersuchung ist:

Arbeits- und Verkehrsmedizinische Untersuchungen
- Amtlich anerkannte Sehteststelle -
Dr. med G. Bandomer
Mühlenkamp 32
22303 Hamburg
Telefon (040) 27806347

Homepage von Dr. Bandomer mit weiteren Infos

Kosten für diese Untersuchung: 98,- €



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